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Putzerfische und KuchenTV

 

Der Fall Shurjoka

  1. Aktuell im ZDF Magazin Royale

Was es mit der Überschrift auf sich hat, erschließt sich jedem, der sich die neueste Ausgabe des ZDF Magazin Royale „Gaming-Communitys: Der letzte unpolitische Ort auf Erden“ von und mit Jan Böhmermann (und dem Streamer-Newby JB :-)) ansieht.

Die Sendung dreht sich um die Gaming-Community und den Hass und die Hetze, die dort von weit überwiegend männlichen Gaming-Streamern, die sich selber einreden, ganz großartig zu sein, verbreitet werden. Die Redaktion von Böhmermann hat sehr gut recherchiert und erzählt die Story von Anfang an. Auf gewohnt witzige und provokante Art wird messerscharf analysiert, nach welchen Mechanismen das Geldverdienen mit Hass und Hetze (sowie Mobbing durch öffentliche Diffamierung und Herabwürdigung) funktioniert. Mit dem Geschäftsmodell „Hass und Hetze“ wird in der Gaming-Community von einigen Streamern (KuchenTV (alias Tim Heldt), dem „Journalisten“ und „Akademiker im Gaming Bereich“ Tobias Huch, Scurrows (alias Theodor Bottländer) u.a.) viel Geld verdient.

Unsere Mandantin, die Streamerin Shurjoka, die von KuchenTV und auch seinem Trittbrettfahrer Tobias Huch seit über einem Jahr mit einer üblen Kampagne überzogen wird, offenbar weil sie sich als Frau neben dem Gaming auch politisch klar und laut anti-rassistisch, feministisch und links positioniert und damit in der Gaming-Community aneckt, ist deswegen auch ein Thema in der Sendung.

In diesem Kontext beschäftigt sich Böhmermann auch wieder einmal mit der Kanzlei Höcker, weil diese - wenig überraschend angesichts ihrer AfD-Mandantschaft - auch KuchenTV gegen Shurjoka vertritt. Uns schreibt in den Fällen immer ein Anwalt Rosenau, der seine Schriftsätze ungewöhnlich aggressiv und persönlich ausgestaltet. Inhaltlich ist in den umfangreichen Schriftsätzen oft nicht viel juristisch Relevantes enthalten. Statt dessen wird massives Framing betrieben, was bedeutet, dass unsere Mandantin als umstrittene, linke, woke, aggressive Streamerin dargestellt wird, obwohl sie es ist, die seit Mai 2023 vor allem von KuchenTV massiv attackiert wird. Nach dem Verständnis von Anwalt Rosenau von der Kanzlei Höcker betreibt KuchenTV journalistische „Berichterstattung“ über Shurjoka.

Normalerweise schreiben wir nicht über gegnerische Anwälte. Aber zum einen brüstet sich die Kanzlei Höcker mit ihrer Tätigkeit für KuchenTV intensiv auf Social-Media mit abenteuerlich verdrehten Erfolgsmeldungen, auch wenn KuchenTV gerade wieder eine einstweilige Verfügung von uns kassiert hat. Man könnte das auch Fake-News nennen. Zum anderen schreibt Anwalt Rosenau so krass, dass es nicht angezeigt ist, Zurückhaltung zu üben. Auch den Verriss seiner Kanzlei bei Böhmermann betrachtet Anwalt Rosenau daher selbstverständlich als gute Werbung für die Kanzlei Höcker. Das kann man so sehen, wenn man gezielt ein bestimmtes Klientel ansprechen will.

Wir haben ethisch ganz klare Maßstäbe. Wir vertreten keine Rechtspopulisten und Rechtsextremisten und sonstigen Hetzer wie z.B. Erdogan. Weder muss noch sollte man als Anwalt jedes Mandat annehmen, gerade auch im Medienrecht. Eine Streamerin wie Shurjoka muss man jedenfalls vor diesem Mob schützen.

Natürlich hat Shurjoka sich gegen die Diffamierungen ihrer Person inzwischen auch öffentlich zur Wehr gesetzt, auch mit z.T. sehr deutlichen Worten, weil sie sich als Mensch und Streamerin nicht von einem toxischen Gamer-Mob zerstören lassen möchte. Die Zerstörung ihrer Existenz ist nämlich ein explizit formuliertes Ziel von KuchenTV (alias Tim Heldt).

Am 06.12.23 prahlt Tim Heldt in einem seiner ca. 400 (!) Videos und Streams, die er mittlerweile über Shurjoka gemacht hat (Zitat):

„…ich will das Monte zum Weihnachtsevent zu mir kommt, seine Zunge in mein Arschloch steckt und mir sagt, Digga du hast Shurjoka so krass gebrochen, du bist so ein geiler Typ, bitte sei meine Jappi heute Nacht und das ist mein Ziel und das werde ich Dir beweisen, ich  werde weitermachen…“

(Monte ist MontanaBlack88, einer der größten Streamer in der Gaming-Szene, s. dazu den o.g. Magazin Royale Beitrag)

Lustig ist in diesem Zusammenhang, wie Böhmermann eine Gestalt wie KuchenTV im Verhältnis zu „MontanaBlack88“ einordnet (Zitat aus der Sendung v. 27.09.24):

„Monte ist der Grönlandhai. Und der Typ ist so ne Art Putzerfisch, der nebenher schwimmt und ihm das Mikroplastik aus der Arschritze knabbert…“

 

  1. Rechtliche Kriterien und Probleme

Juristisch ist die Verteidigung von Shurjoka sehr spannend, weil die vielen angreifbaren und angegriffenen Äußerungen sowie die rechtwidrigen Verwendungen von zum Teil manipulierten Bildern unserer Mandantin in den sog. Thumbnails der Videos von KuchenTV durchaus spannende Rechtsfragen aufwerfen.

Äußerungsrechtlich ist es ein sehr harter und schwieriger Kampf, weil sich feststellen lässt, dass sich die bisher entscheidenden Gerichte (LG Frankfurt, LG Hamburg, LG Braunschweig) immer noch schwer tun mit dieser Art und Qualität von Auseinandersetzungen. Bei der Annahme von Persönlichkeitsrechtsverletzungen und der dafür notwendigen Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und Meinungsfreiheit schlägt das Pendel viel zu oft – und leider oft auch ohne schlüssige Argumentation – zugunsten der Meinungsfreiheit aus, ganz im Gegenteil also zum Framing bzw. Narrativ der rechten Szene, die immer lamentiert, es gäbe keine Meinungsfreiheit in Deutschland.

Zwar wird von den Gerichten standardmäßig die Würdigung der Umstände des Einzelfalles und des Gesamtkontextes betont. Faktisch werden diese Aspekte trotz entsprechendem Vortrag dann aber häufig doch nicht wirklich einbezogen, sodass der einseitige Kampagnencharakter im Shurjoka-Fall untergeht. Als wesentlicher Teil des Gesamtkontextes muss nämlich berücksichtigt werden, ob es sich tatsächlich um einen „Schlagabtausch“ handelt, also einen gegenseitigen Austausch von „Schlägen“, oder ob -wie hier – nur eine Partei häufig und heftig austeilt und die andere Partei lediglich ab und zu reagiert.

Bei einem Zeitungsartikel zu einem bestimmten Ereignis ist das klar und einfach. Bei einer mit nahezu täglichen Videos und Streams über einen längeren Zeitraum online geführten Kampagne ist die Bestimmung des Gesamtkontextes deutlich schwieriger. Im Fall Shurjoka sind wir der Meinung, dass nicht nur der Ausschnitt aus einem konkreten Video mit ein paar Sekunden davor und/oder danach in die Bewertung einfließen muss sondern auch der weitere Hintergrund, sofern er vorgetragen worden ist.

Wird stattdessen die einzelne Äußerung nur isoliert oder lediglich in ihrem unmittelbaren Kontext betrachtet, kann man natürlich voreilig zu dem Ergebnis kommen, dass die Rechtsverletzung nicht so gravierend bzw. gerade noch so an der ohnehin schwer zu bestimmenden Grenze ist.

Aber auch wenn die Grenze zur (rechtswidrigen) Schmähkritik noch nicht überschritten ist, weil in einer herabsetzenden Äußerung noch irgendeine Auseinandersetzung in der Sache „entdeckt“ wird, muss die Abwägung anders ausfallen, wenn bereits aufgrund der Häufigkeit der Angriffe klar wird, dass es in erster Linie um die Herabwürdigung und Diffamierung der Person geht.

Erst recht muss das Persönlichkeitsrecht überwiegen, wenn man das klar dominierende wirtschaftliche Interesse betrachtet, mit den Videos möglichst viele Klicks und somit auch Umsätze zu generieren. Letztlich dienen beide Motive ersichtlich nicht dazu, eine öffentliche Meinungsbildung zu fördern. Die Äußerungen sind daher im Rahmen der Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter  wegen der klaren Motivlage (Diffamierung + Geldverdienen) als unzulässig zu qualifizieren, weil die Meinungsfreiheit in diesem Fall hinter dem Persönlichkeitsrecht zurücktreten muss.

Seltsamerweise wird das nach unserer Erfahrung gerade in diesem Fall von den Gerichten nicht entsprechend angewandt, obwohl KuchenTV zielgerichtet herabwürdigende und diffamierende Inhalte veröffentlicht, weil er auf diese Weise seine Klickzahlen steigert und viel mehr Geld verdient, was er auch ganz offen einräumt. Eine ernsthafte Auseinandersetzung „in der Sache“ mit irgendwelchen inhaltlichen Positionen von Shurjoka findet kaum statt und ist immer von überzogener Kritik und persönlichen Anfeindungen überlagert.

KuchenTV hat diese Kampagne begonnen, weil ihm Shurjoka und ihre Einstellungen nicht passen und diese - aus seiner Sicht – nervige Frau dann auch noch im Mai 2023 den deutschen Computerspielpreis verliehen bekommen hat. Seitdem produziert er massenhaft Videos und Streams (bei Youtube und Twitch) über sie, in denen er sie auf alle erdenklichen Arten und Weisen herabwürdigt.

Schon die Thumbnails (= Vorschaubilder) zu den Youtube-Videos sind entsprechend ausgestaltet, indem er sie dort als Lügnerin bezeichnet und ihr Abbild verfremdet z.B. durch eine Pinocchio-Nase oder gleich von „Jagt auf Shurjoka“ spricht, wobei das Wort „Jagt“ direkt über „Shurjoka“ steht, womit diese Äußerung vom Durchschnittszuschauer auch als Imperativ aufgefasst werden kann.

Aus seiner seltsamen Einstellung zu Frauen macht KuchenTV auch keinen Hehl. Im Jahr 2021 gab er öffentlich zu, seine Freundin geschlagen zu haben und versuchte sogar, daraus Kapital zu schlagen, indem er tränenreich ein „Entschuldigungs-Video“ veröffentlichte. Als dieses Video nicht die erhofften Reaktionen einbrachte, stellte er es auf privat und behauptete, das Video sei eine „Falle“ für seine Hater gewesen.

Auch auf Twitter zeigt KuchenTV gerne, was er von Frauen hält. In einem Tweet vom 26.05.2023 teilt er mit:

„Keine Ahnung warum, aber könnte mich dran gewöhnen, dass Frauen sich für ihre bloße Existenz entschuldigen.“

Über Shurjoka twitterte er am 06.12.2023:

                „Ey @shurjoka deine tränen sind mein Gleitgel“

Trotz unzähliger sehr krasser Äußerungen von KuchenTV ist die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen vor Gericht nicht einfach. Juristisch problematisch ist immer wieder das „berühmt berüchtigte“ Recht zum (medialen) Gegenschlag. Problematisch deswegen, weil verständlicherweise Shurjoka keine Lust hat, sich permanent diffamieren zu lassen und gleichzeitig in ihrer Existenz als Gaming-Streamerin gefährdet zu werden, weil Werbekunden oder Zuschauer abgeschreckt werden, wenn sie so krass attackiert wird.

Das Recht auf Gegenschlag trägt grundsätzlich der Tatsache Rechnung, dass derjenige, der sich unsachlich in emotionalisierender Weise öffentlich äußert, auch selbst damit leben muss, dass der Betroffene sich auf gleiche oder ähnliche Weise „zurückäußert“. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann insbesondere ein unmittelbar vorangegangener Angriff auf die Ehre eine „diesem Angriff entsprechende, ähnlich wirkende Erwiderung“ rechtfertigen. Soweit, so gut. Interessant wird es dann natürlich bei der Auslegung des Ausmaßes und der Intensität des Rechtes auf Gegenschlag sowie bei Frage, ob das Ganze zu einem ewigen Ping-Pong-Spiel werden darf.

Shurjoka hat sich aufgrund der massiven Angriffe auch öffentlich zur Wehr gesetzt und dabei irgendwann, nachdem eine einfache und sachliche Gegenwehr ihres Erachtens nicht mehr ausreichte, auch sehr deutliche Worte gefunden. Jede Rückäußerung von ihrer Seite hat aber zu noch massiveren Anfeindungen durch KuchenTV und seine dann aufspringenden Trittbrettfahrer wie Tobias Huch geführt.

KuchenTV beruft sich selbstverständlich immer darauf, dass er nur sein Recht auf Gegenschlag wahrnehme und lässt seine Anwälte seitenweise Sammlungen von „bösen“ Shurjoka-Zitaten vortragen, was angesichts der Anzahl seiner Attacken und seinen fehlenden schützenswerten Interessen etwas albern ist. Vor den Gerichten ist er damit aber gelegentlich (noch) erfolgreich, weil die Richter:innen immer wieder dazu neigen, den ganzen Fall als normalen „Beef“, also eine zweiseitige Auseinandersetzung einzuordnen, obwohl es das angesichts des einseitigen massiven Übergewichts offensichtlich gerade nicht ist.

Bei dem Übergewicht muss neben der Anzahl von ca. 400 Videos und Streams seit Mai 2023 auch berücksichtigt werden, dass KuchenTV bei Youtube ungefähr eine Reichweite von 1,5 Millionen hat und Shurjoka nur ca. 80tsd. Reichweite macht im Netz heutzutage aber „Wahrheit“. Reichweite stellt faktisch in dieser Branche eine erhebliche Macht dar, die den Gegenüber gerade auch wirtschaftlich „in die Knie zwingen kann“. Alle diese Aspekte müssten im konkreten Einzelfall im Rahmen der Würdigung des Gesamtkontextes berücksichtigt werden. Leider geschieht das nur rudimentär, weil die Gerichte noch keinen passenden Umgang mit den neuen Kommunikationsformen und den davon ausgehenden persönlichkeitsrechtsverletzenden Verhaltensweisen gefunden haben.

Das Recht auf Gegenschlag muss dort seine Grenzen finden, wo „Angriff“ und „Gegenschlag“ in keinem Gleichgewicht stehen, also keine „ähnlich wirkende Erwiderung“ erfolgt. Auch eine aufgrund von subjektiver Emotionalität überzogene öffentliche Äußerung würde keine „Gegenkampagne“ in einer solchen Massivität und über einen längeren Zeitraum rechtfertigen.

Angesichts der massiven Angriffe auf Shurjoka fragen wir uns darüber hinaus, wie die Richter:innen am LG Frankfurt und LG Hamburg reagieren würden, wenn über sie jede Woche solche herabwürdigenden Videos und/oder Streams gemacht würden. Uns erscheint der Umgang mit solchen kampagnenartigen Äußerungen vor vielen Gerichten zu lax, weil er der Massivität der Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht angemessen ist.

 

  1. Rechtliche Probleme und Erfolge

Sowohl gegen KuchenTV als auch gegen Tobias Huch haben wir wegen rechtsverletzender Äußerungen einstweilige Verfügungen erwirkt. Allerdings hat dies leider noch nicht dazu geführt, dass die Intensität der Attacken auf Shurjoka nachgelassen hat.

Hier kommt der Faktor zum Tragen, dass vor allem KuchenTV mit den Shurjoka-Videos über Klickzahlen online gutes Geld verdient. Er kann scheinbar, wie er auch öffentlich kundtut, seine erheblichen Anwaltskosten mit den Einnahmen decken.

Bei ihm reicht es scheinbar auch dafür, sogar selbst Gerichtsverfahren anzustrengen. So ist er gegen eine alte (nicht von uns verfasste) Abmahnung von Shurjoka aus dem Jahr 2023 mit einer negativen Feststellungsklage vorgegangen, um also feststellen zu lassen, dass die von Shurjoka geltend gemachten Unterlassungsansprüche bzgl. bestimmter Äußerungen nicht bestehen. In diesem Fall vor dem LG Braunschweig haben wir dann für erledigt erklärt, weil die Durchsetzung dieser Ansprüche für Shurjoka angesichts der aktuellen viel härteren Attacken nicht mehr von Interesse war. Die Kosten des Verfahrens hat das LG Braunschweig gegeneinander aufgehoben, d.h. jede Seite muss ihre Kosten tragen. Seltsamerweise verkaufen Tim Heldt und die Kanzlei Höcker diesen Verfahrensausgang als Sieg und proklamieren KuchenTV habe sich in der Sache „vollumfänglich durchgesetzt“, obwohl es tatsächlich ein Unentschieden war. Diese „eigenwillige“ Interpretation der Realität hat offensichtlich System.

Darüber hinaus hat Tim Heldt nach einer seinen verbalen Entgleisungen auf X (vormals Twitter) versucht, Shurjoka per einstweiliger Verfügung die Behauptung untersagen zu lassen, dass er in einem Post angeboten habe, Rechtsextreme finanziell bei Gerichtsverfahren gegen Shurjoka zu unterstützen und für diese Personen die Gerichtskosten tragen zu wollen. Dieser Antrag wurde vom Gericht richtigerweise zurückgewiesen, weil sein X-Post genau dahingehend zu verstehen war.

Dieses „Skandal Urteil!“, wie Heldt seine Niederlage in einem am Tag nach der mündlichen Verhandlung (als das Urteil noch überhaupt nicht feststand) in einem YouTube-Video betitelte, konnte er offensichtlich nicht akzeptieren und holte zum „Gegenschlag aus“. In einem weiteren YouTube-Video äußerte sich Heldt im Hinblick auf eine neutrale Website mit dem Titel „Kuchen Files“, die sich kritisch mit ihm auseinandersetzt, und stellt völlig anlasslos die wirre These auf:

„Shurjoka unterstützt hier also anscheinend eine Seite, die von einer Gruppe eröffnet worden ist, die Anschläge gegen andere gestartet hat. Die arbeitet einfach mit Terroristen zusammen, weil sie mich noch mehr hasst als Terroristen.“

Diese Aussage ohne jeglichen Realitätsbezug wurde ihm vom LG Hamburg per einstweiliger Verfügung als unwahre Tatsachenbehauptung verboten.

Aber auch gegen Tobias Huch konnten wir für unsere Mandantin wegen verschiedener Äußerungen Unterlassungsverfügungen erwirken. Unter anderem wurde ihm untersagt, in kompletter Verdrehung der Wirklichkeit zu behaupten, dass Shurjoka eine Hatefluencerin sei, deren Geschäftsmodell Hass sei, und dass Shurjoka versucht habe, ein jüdisches Mädchen in den Selbstmord zu treiben. Diese Äußerungen sind dermaßen absurd, dass sie ihm folgerichtig auch gerichtlich untersagt worden sind.

Das hindert einen Huch aber nicht, in allen Sachen Berufung einzulegen. Er wird dabei von RA Sarafi vertreten, der regelmäßig Schriftsätze mit weit über 50 Seiten schreibt und dabei auch ein abenteuerliches Framing betreibt, anstatt sich auf substantielle Punkte zu beschränken. Immerhin schreibt er nicht ganz so aggressiv wie Anwalt Rosenau von der Kanzlei Höcker.

Wir werden über die aktuellen Entwicklungen weiter berichten, weil es in diesem Fall wichtig ist, der massiven Online-Präsenz von Typen wie KuchenTV und Huch und der von ihnen verbreiteten Hetze und den Fake-News von Zeit zu Zeit etwas entgegenzusetzen.

Wir beraten in allen medialen Rechtsfragen, also nicht nur bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen sondern gerade auch bei Vertragsgestaltungsfragen. Niemand sollte Hass und Hetze einfach hinnehmen. Wir helfen gerne bei der Verfolgung der Täter.

© September 2024, Stefan Müller-Römer, Philipp Selbach

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