Nachdem das LG Köln und das LG Düsseldorf unterschiedlicher Auffassung darüber waren, ob die fotografische Abbildung einer Fototapete ohne explizite Einwilligung des Fotografen des Fotos auf der Fototapete urheberrechtlich zulässig ist, hat der BGH diese Frage nun endgültig geklärt.
Wir begrüßen die Entscheidung des BGH, denn diese lebensnahe Entscheidung berücksichtigt die Realität vieler Menschen und schafft endlich Rechtssicherheit für zahlreiche Menschen, die egal ob gewerblich oder privat, Fotos machen und im Internet, insbesondere in Social-Media Netzwerken, hochladen.